Wir sehen uns durch dieses Urteil in unserem Einsatz gegen illegales Gehwegparken bestätigt und rufen die Städte und Gemeinden auf, dieses Urteil konsequent umzusetzen und alle falsch parkenden Fahrzeuge mit einem Ordnungsgeld zu belegen oder konsequent auf Kosten der Fahrzeughalter abschleppen zu lassen.
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