Selbstverständlich wollen wir auch mögliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Anwohner durch die Windkraftanlagen vermeiden. Die letztendliche Genehmigung einer bestimmten Anlage erfolgt nach dem Immissionsschutzgesetz und anderen Vorgaben, die gesundheitliche Schäden ausschließen. Auch die Belange des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes werden im weiteren Verfahren vertieft berücksichtigt.
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