Dem Arbeitgeber steht es frei, Rahmenverträge mit externen Anbietern abzuschließen, um dadurch günstigere Konditionen für die Anfertigung einer Vielzahl von Bildschirmarbeitsplatzbrillen zu erhalten. Von dieser Möglichkeit hat der MDR unter dem Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Gebrauch gemacht und nach vorheriger Prüfung unterschiedlicher Angebote einen solchen Rahmenvertrag mit einem Anbieter abgeschlossen.
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