Sie dürfen nicht hohl ausgelegt werden. Sie dürfen nicht so interpretiert werden, dass wir sie nicht verstehen oder dass der Schutz, den die Genfer Konventionen den am stärksten Gefährdeten, nämlich Kindern, Frauen, Kranken oder Zivilisten bietet, dass dieser Schutz zunichte gemacht wird. Hier muss der volle Schutz ausgelegt werden.
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