Die Hebesatzerhöhungen sind nicht nur berechtigt, sondern unvermeidbar. Sie als Ratsmitglieder haben zuletzt in der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2023 zur Haushaltseinbringung 2024 die Tatsache der unauskömmlichen Finanzausstattung zum wiederholten Male zur Kenntnis nehmen müssen. Sofern keine Ausgabenreduzierung beschlossen wird, die zum Haushaltsausgleich führt, bleibt nur die Handlungsoption auf der Einnahmenseite. Nicht nur die jeweiligen Jahresergebnisse sind in den Blick zu nehmen, sondern auch die zusätzliche Verschuldung mitsamt ihrer Zinslast wiegt schwer.
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