Schließlich darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass seit der letzten Steuererhöhung in 2015 die Inflation um über 22 Prozent angestiegen ist. Dies allein entspräche einer Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 793 Prozentpunkte. Ganz im Gegenteil muss herausgestellt werden, dass wir trotz dieser Inflation bisher durch Konsolidierungserfolge noch von Hebesatzerhöhungen haben absehen können.
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