Das Europarecht gibt den Mitgliedsstaaten bis zum 21. Mai Zeit, um bereits ausgewiesene Windenergiegebiete in einem Akt zu Beschleunigungsgebieten zu erklären. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, müssten die zuständigen Planungsträger in Kommunen und Ländern jedes einzelne dieser Gebiete in einem langwierigen, aufwändigen und risikoreichen Verfahren neu als Beschleunigungsgebiet ausweisen.
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