Dieser offensichtliche Verstoß gegen die eigenen Auktionsregeln entzieht dem gesamten Ausschreibungsprozess die rechtliche Grundlage. Wir sind fest davon überzeugt, dass dies auch vom Bundeskartellamt oder von einem Schiedsgericht bestätigt werden wird, wenn die DFL ihren Fehler nicht umgehend korrigiert. DAZN ist jedenfalls gesprächsbereit.