Bisher ist das noch nicht geschehen. Wer nach dem Bericht des Zolls allerdings immer noch nicht handelt, handelt mindestens fahrlässig. Der Bundesgesetzgeber muss jetzt endlich die Forderungen des Bundesrates umsetzen und den kriminellen Machenschaften sowie der Arbeitsausbeutung in der Branche einen Riegel vorschieben.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen