Netzsperren führen wir nur auf amtliche Anordnung aus und selbst hier hinterfragen wir juristisch, inwieweit es sich beim Erlass von Sperrverfügungen um berechtigte Antragsteller handelt. Ganz unabhängig jeder Bewertung der schutzwürdigen Interessen geht es uns als Netzbetreiber darum sicherzustellen, dass uns kein Vorwurf gemacht werden kann, gegen das EU-Gebot der Netzneutralität zu verstoßen.
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