Über das Ermessen der Bundesnetzagentur hinaus kann auch die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration auf den Weg bringen. Sowohl das EU-Recht als auch das Grundgesetz bieten hierfür ausreichend gesetzgeberischen Spielraum.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen