Eine Pflicht, über die Zukunftspläne zu informieren, gibt es nicht.
Corinne Klapper
Themen:
Kündigung
Arbeitgeberseite
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnisses
Quellen:
Rheinische Post - Job wechseln: Der korrekte Weg bei der Kündigung
4.4.2024
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