Es kann nicht sein, dass die Sanierung der L 239 derart verzögert wird. Im Gegensatz zur weiter vorgeschrittenen Planung der Sanierung ist lediglich die Vorplanung des Geh- und Radwegs abgeschlossen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist verpflichtet, einen verkehrssicheren Zustand auf den Landesstraßen sicherzustellen. Mit Blick auf den Zustand der L 239 kann hierfür eine punktuelle Sanierung an besonders schlechten Streckenabschnitten nicht genügen. Verkehrspolitische Ideologie darf in keinem Fall über die Verkehrssicherheit gestellt werden.