Für einen Schadenersatzanspruch bräuchte man ein Verschulden der anderen Person. Das ist schwer gelten zu machen. Der Vermieter muss seiner Pflicht nachkommen, den Rauchmelder zu installieren, da muss der Mieter zuarbeiten. Ich wüsste nicht, wo man da einen Regresanspruch in Anspruch nehmen könnte.