Wer sich und sein Auto präsentieren möchte, kann das gerne machen – aber nur, solange weder der Straßenverkehr noch Anwohner dadurch beeinträchtigt werden. Auch gegen Tuning spricht nichts, solange die Vorschriften der Straßenverkehrs-zulassungsordnung uneingeschränkt eingehalten werden. Was wir aber überhaupt nicht dulden, sind illegale Straßenrennen, Ruhestörungen oder gefährliche Fahrmanöver. Entsprechende Verstöße werden wir konsequent ahnden - und das nicht nur am Karfreitag.
    • Melden
    • Einbetten
    • Teilen