Dann und nur dann, wenn es eben gar keine andere Möglichkeit gibt, die Tiere zu verwenden oder anderweitig unterzubringen und gleichzeitig klar ist, dass durch die weitere Haltung der Tiere eben die weitere Forschungstätigkeit eingeschränkt wird oder ganz zum Erliegen käme, nur dann dürfen die Tiere getötet werden. Aber ein rechtlich gültiger, vernünftiger Grund ist das nicht unbedingt, denn es gibt bisher keine gerichtliche Rechtsprechung zu der Frage und man kann sich da nicht auf irgendwas Konkretes beziehen.