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Man sollte nur bürgen, wenn man über das Geld verfügt, um für den Mieter einzuspringen.
Leistet der Mieter selbst gar keine Zahlungen mehr und eine Räumungsklage läuft, summieren sich leicht 15 Monate Miete.
Die Konstruktion ist zulässig, wenn Mieter die Bürgschaft von sich aus freiwillig anbieten.
Staffelmietverträge werden gern von Vermietern angeboten, die wenig Aufwand mit der Vermietung haben wollen.