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Der Bauherr ist verpflichtet, das Bauwerk abzunehmen, wenn es vertragsgemäß und mängelfrei fertiggestellt ist.
Sonst gelten sie als abgenommen, weil die Baufirma nur Mängel beseitigen muss, die im Protokoll stehen.
Bauherren sollten es aber nicht aus der Hand geben, ohne vorher eine Kopie gemacht zu haben.